Di

17

Aug

2010

Sperrfrist geändert ab der Saison 2011/12

Beim Verbandstag des Westfälischen Fußball- und Leichtahletik-Verbandes (WFLV) ist eine wichtige Entscheidung zum Thema Sperrfristen gefallen.

Bisher galt § 8 der Spielordnung, der folgendes besagt:

 

-In Pflichtspielen können die Spieler einer unteren Mannschaft auch in jeder höheren Mannschaft mitwirken. Beteiligt sich ein Spieler innerhalb von vier Wochen an zwei Pflichtspielen – ausgenommen Pokalspiele - in höheren Mannschaften, verliert er die Spielberechtigung für Pflichtspiele in unteren Mannschaften. An Pflichtspielen der unteren Mannschaften darf er erst dann wieder teilnehmen, wenn er nach seinem letzten Punktespiel in einer höheren Mannschaft innerhalb einer Schutzfrist von zehn Tagen an keinem Punktespiel teilgenommen hat-.

 

Dieses Passus wurde geändert. Der neue § 11 der Spielordnung sieht nun vor, dass ab der Saison 2011/12 die Frist nur noch fünf Tage beträgt. Bis zur vier Spieler (zwei davon müssen unter 23 Jahre sein), die am Sonntag in der „Ersten“ gespielt haben, sind ab dem folgenden Samstag dann wieder für die „Zweite“ spielberechtigt.

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Kommentare: 4

  • #1

    J.T (Mittwoch, 18 August 2010 15:10)

    Gilt das auch für die Jugend?

  • JimdoBusiness
    #2

    aufmplatz (Mittwoch, 18 August 2010 19:49)

    Das betrifft nur den Seniorenfußball!

  • #3

    conrad (Donnerstag, 19 August 2010 11:36)

    naja auf der arbeitstagung wurde gesagt das die speerfrist nur 2 tage dauert !!!!

  • #4

    Maitre (Donnerstag, 19 August 2010 12:50)

    Das war auch zunächst so angedacht. Wurde aber im Nachgang auf fünf Tage geändert.

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